18.01.2021: AD Swiss, HCI Solutions und Medi24: Gesetzeskonforme elektronische Arztrezepte sind nun auch in der Schweiz erhältlich

Rezepte werden bis heute entweder von Hand ausgestellt oder auf Papier gedruckt und mit einer rechtsgültigen Unterschrift eines Arztes versehen. Am 1. Januar 2020 ist Artikel 51 der eidgenössischen Arzneimittelverordnung (VAM) in Kraft getreten. Dieser ermöglicht das elektronische Übermitteln von Rezepten.

Die AD Swiss und HCI Solutions haben eine sichere Lösung entwickelt, welche die Anforderungen erfüllt. Die Medi24, führender Telemedizinanbieter der Schweiz, startet als erste ausstellende Arztpraxis mit einem Piloten.

Der Arzt authentisiert sich via seinem HIN Anschluss, auf Basis seiner EPDG-konformen elektronischen Identität (gesetzeskonform), und erstellt ein eRezept. Danach wählt der Patient eine Apotheke aus, die das verschlüsselte eRezept erhalten soll.

Zu Beginn der Pilotphase befinden sich Galenicare Apotheken (Amavita, Coop Vitality und Sunstore) und MediService im System. Das System ist aber offen für alle Apotheken, die sich beteiligen möchten. Mit dieser Offenheit gehen die AD Swiss und HCI Solutions neue Wege. Grundvoraussetzung ist, dass der Patient jederzeit absolut freie Apothekenwahl geniesst.

Damit vereinfacht sich der Umgang mit Rezepten für alle Beteiligten. Unnötige Abholungen von Papierrezepten in der Arztpraxis – wie auch Scannen, Faxen und Mailen – entfallen. Das System ist gegen Missbrauch und Mehrfacheinlösung sehr gut geschützt.

 

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