AD Swiss Covid-Impfen: Anleitung und FAQ

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Anleitung

Anleitung AD Swiss Workspace für Covid Impfmeldungen und Zertifikate

 

Allgemeine Informationen

 

Die Praxissoftwares folgender Anbieter unterstützen die Lösung bereits:

  • Ärztekasse (MediWin CB)
  • Ärztekasse (MediOnline)
  • Vitodata (vitomed)
  • amétiq (siMed)
  • TMR AG (WinMed)
  • Advanced Concepts AG (MedicalConcept)
  • Swisscom Health AG (triaMED)
  • Kern Concept AG (AESKULAP)
  • Compass IT AG (ePaad)
  • Gartenmann Software AG (PraxisDesktop)
Folgende Kantone haben AD Swiss als Meldeeinheit autorisiert:

  • Aargau
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Glarus
  • Graubünden
  • Luzern
  • Obwalden
  • Schwyz
  • Solothurn

 

Häufigste Fragen (FAQ)

 

Covid-Zertifikate

Welche Covid-Zertifikate kann ich über die AD Swiss ausstellen?
Über die AD Swiss können Sie Covid-Zertifikate für Geimpfte ausstellen.

Kann ich auch ein Zertifikat für Genesene ausstellen?
Nein, Patienten erhalten ein Covid-Zertifikat, wenn die Covid-Erkrankung durch einen PCR-Test bestätigt wurde und die kantonale Behörde die Isolation aufgehoben hat. Das Covid-Zertifikat können Patienten ab dem 14. Juni 2021 in Ihrem Kanton über ein Onlineformular beantragen. Die Zustellung erfolgt danach in Papierform per Post.

Gibt es Genesene-Zertifikate nach Antigen Schnelltest?
Nein, das BAG informierte am 17.06 «Im Laufe der Arbeiten haben wir aber auf technischer Ebene erkannt, dass dies nicht machbar ist». Ein solches Zertifikat wäre gegenüber dem EU-kompatiblen Zertifikat neu gewesen, so das BAG weiter. Zudem wäre aus juristischen Gründen eine Überarbeitung der betreffenden Verordnung nötig gewesen. (Quelle: KEYSTONE/SDA).

Können alle die bisher geimpft haben Covid-Zertifikate ausstellen?
Nein, des Bundesamt für Gesundheit verlangt hierzu spezielle Berechtigungen. Diese müssen beim Kanton (Kantonale Gesundheitsbehörde) beantragt werden.

Wie erhalte ich eine Berechtigung vom Kanton?
Der Kanton bestimmt sogenannte Super-User. Je nach Kanton erhält jede Praxis einen Super-User oder es hat kantonale Super-User. Super-User selbst können Covid-Zertifikate ausstellen.

Können wir neben dem Super-User auch weitere Impfende in unserer Praxis zur Ausstellung von Covid-Zertifikaten berechtigen?
Ja, wenden Sie sich hierzu an den Super-User dieser kann auf dem Portal des BIT für Sie Berechtigungen einrichten. Bitte beachten Sie, dass der Bund hierzu nur persönliche HIN-Identitäten zulässt. Unpersönliche (sog. Team- oder Praxisidentitäten) dürfen lt. Vorgaben des Bundes keine Covid-Zertifikate ausstellen.

Wir haben die Daten für die 1. Impfung alle mit einer unpersönlichen Identität erfasst. Müssen wir jetzt die Daten bei der Ausstellung des Covid-Zertifikats noch einmal eingeben?
Nein. Wir haben eine Stellvertreter-Funktion eingeführt, sodass sie den Patientenstamm und die erfassten Impfdaten in Ihrer Praxis teilen können.

Wie erfolgt die Einrichtung der Stellvertretung?
Hierzu müssen wie im AD Swiss Workspace mit Ihrer unpersönlichen HIN-ID aufrufen und für die persönlichen Identitäten (Super-User und vom Super-User berechtigte) Stellvertretungen einrichten (siehe Anleitung unter 1.6 im Anhang).

Funktioniert die Stellvertretung auch über die Primärsystemschnittstelle?
Ja, Sie müssen ebenfalls im AD Swiss Workspace die Stellvertretungen einrichten (siehe Anleitung unter 1.6 im Anhang).

 

Nachträglicher Ausdruck und Postversand

Funktioniert der nachträgliche Ausdruck/Postversand auch über die Primärsystemschnittstelle?
Ja, wählen Sie nochmals den Patienen aus und machen Sie eine neue Impfung. Im Formular erscheinen dann die Auswahlfelder zum Download und Postversand (siehe Anleitung unter 1.6 und 1.7 im Anhang).

Kann ich nun auch für breits 2-mal Geimpfte Covid-Zertifikate ausstellen?
Ja, dies ist nun möglich. Sie können diese herunter laden, ausdrucken oder automatisch per Post versenden lassen.

Kann ich für alle Patienten zusammen einen automatischen Postversand in Auftrag geben?
Leider nein. Technisch wäre dies möglich gewesen, jedoch untersagt das BAG eine Massenverarbeitung. Covid-Zertifikate dürfen nur auf expliziten Antrag des Patinten ausgestellt werden. Ein mündliche Beauftragung durch den Patienten reicht hierzu aus.

Kann ich auch per Post versenden lassen, wenn wir die 2. Impfung im Nachhinein dokumentiern? Also in Abwesenheit des Patienten?
Ja, auf vielfache Nachfrage haben wir diese Funktion eingeführt. Bei der Dokumentation der 2. Impfung können Sie nun den Postversand auswählen.

 

Antigen-Schnelltest Zertifikat

Kann man mit einer Team-ID ein Antigen-Schnelltest-Zertifikat beziehen?
Nein. Auch für einen Antigen-Schnelltest-Zertifikat benötigt man eine persönliche HIN-ID welche beim BIT registriert ist.

Wird das Antigen-Schnelltest-Zertifikat auch automatisch in meinem Praxis-Informations-System gespeichert?
Ja. Dieses Zertifikat ist nach dem Abschliessen in Ihrem Praxis-Informations-System oder im Workspace unter dem Patienten zu finden.

Kann das Antigen-Schnelltest-Zertifikat auch direkt an die App des Patienten geschickt werden?
Ja. Der Patient erstellt hierzu einen Transfercode in der COVID Certificate App. Diesen können Sie in unserem Formular eintragen und der Patient bekommt dann das Zertifikat direkt in die App geliefert.

Wird beim Bezug eines Antigen-Schnelltest-Zertifikat eine Impfmeldung beim BAG gemacht?
Nein. Es wird lediglich ein Zertifikat ausgestellt.

 

Löschen im Workspace

Was passiert wenn ich eine Impfung lösche?
Wenn Sie eine Impfung löschen, wird die Impfung und alle dazugehörigen Dokumente innerhalb dieser Impfung gelöscht. Zudem wird diese Impfung beim BAG annulliert. 
Sollte innerhalb dieser Impfung ein Zertifikat vorhanden sein, wird dieser ebenfalls gelöscht und beim BIT revoziert.

Was passiert wenn ich nur das Zertifikat lösche?
Wenn nur das Zertifikat gelöscht wird, dann bleibt die Impfung mit den dazugehörigen Dokumenten (Impfnachweis für Patient und Arzt) erhalten. 
Das Zertifikat wird gelöscht und beim BIT revoziert. Ab diesem Zeitpunkt ist das Zertifikat nicht mehr gültig.

Was muss ich machen, wenn ein Patient der schon ein Zertifikat besitzt, eine Änderung am Zertifikat wünscht, z.B. den Namen anpassen?
In so einem Fall müssen Sie das alte Zertifikat löschen. Den Patienten im Workspace oder im Praxis-Informations-System anpassen und dann ein neues Zertifikat ausstellen.

Kann ich ein Zertifikat abändern oder muss ich es löschen und nochmals erstellen?
Eine Änderung an einem Zertifikat oder einem Impfnachweis ist nachträglich nicht mehr möglich. 
Das Zertifikat muss gelöscht werden und dann ein Neues mit den korrekten Angaben wieder erstellt werden.

Werden beim Löschen auch die Dokumente in meinem Praxis-Informations-System gelöscht?
Nein. Die Löschung findet nur im Workspace statt. Jene Dokumente welche im Praxis-Informations-System sind, müssen manuell gelöscht werden.

 

Booster-Impfung

Muss ich bei einer Booster-Impfung (Auffrischungsimpfung) die Gesamtzahl der Impfung erhöhen?
Ja. Die Anzahl der erhaltenen Dosen und die Anzahl der erforderlichen Dosen müssen um 1 erhöht werden.

Erhalte ich nach der Impfung ein neues Zertifikat?
Ja. Nach der Impfung bekommen sie wieder ein neues Zertifikat.

Können jetzt erhaltene Booster-Impfungen ab dem 15. nachträglich eingetragen werden?
Dies ist möglich.

 

Genesenen-Zertifikat via Antigen-Schnelltest

Können weiterhin normale Antigen-Schnelltest-Zertifikate bezogen werden?
Ja. Die bisherigen Zertifikate für einen negativen Antigen-Schnelltest können wie gewohnt bezogen werden.

Wie lange sind die Antigen-Schnelltest-Zertifikate jeweils gültig?
Ein Antigen-Schnelltest-Zertifikat mit einem negativem Befund ist weiterhin 24 Stunden gültig.
Ein Genesenen-Zertifikat via Antigen Schnelltest-Zertifikat hat eine Gültigkeit von 270 Tage.

Ab wann sind die Antigen-Schnelltest-Zertifikate für Genesene gültig?
Ab dem 11. Tag des positiven Testresultats.

Ist dieses Genesenen-Zertifikat via Antigen-Schnelltest auch europaweit gültig?
Nein. Es ist nur in der Schweiz gültig.