Die AD Swiss EPD Gemeinschaft ist ein nicht gewinnorientierter Verein mit dem Zweck des Aufbaus und des Betriebs einer Gemeinschaft gemäss elektronischem Patientendossier (EPD). Die Zeichen AD (englisch ausgesprochen) stehen für «Affinity Domain». Dies ist ein Begriff aus dem zugrundeliegenden internationalen Standard, der im EPD verwendet wird. Hierunter wird ein Netzwerk von Gesundheitsfachpersonen bzw. deren Gesundheitseinrichtungen verstanden, die medizinische Informationen auf Grundlage einer gemeinsamen Infrastruktur austauschen.
Der Vorstand der AD Swiss EPD Gemeinschaft setzt sich aus Vertretern der Organisationen FMH, Ärztekasse und Health Info Net AG zusammen. Der Verein überträgt den Betrieb zur Gewährleistung der technologischen Entwicklung und der Infrastruktur an die Betriebsgesellschaft AD Swiss Net AG. Aktionäre der AD Swiss Net AG sind FMH, Ärztekasse und Health Info Net AG. Durch die Beteiligung der FMH sowohl am Trägerverein als auch an der Betriebsgesellschaft ist sichergestellt, dass die Interessen der Ärzteschaft in angemessener Form vertreten sind. Neben der Möglichkeit zur Teilnahme am EPD für Ärztinnen und Ärzte betreibt die AD Swiss Net AG weitere Dienste für eine direkte Kommunikation (siehe Services).
Die AD Swiss stellt den Mitgliedern der AD Swiss EPD Gemeinschaft einen gesetzeskonformen Zugang zum EPD zur Verfügung. Dieser Service richtet sich an Gesundheitsfachpersonen, die damit auf Patientendossiers zugreifen können, selbst wenn diese in anderen Stammgemeinschaften eröffnet wurden.
Neben einem Portalzugang, dem AD Swiss Gesundheitsfachpersonen-Portal (GFP-Portal), kann man den Service auch über eine Schnittstellenintegration in Primärsysteme nutzen.
Die Mitgliedschaft setzt sich aus Vereinsbeitrag und Nutzungsgebühren zusammen.
Der Verein «AD Swiss EPD Gemeinschaft» ist eine im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) definierte organisatorische Einheit von Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen (EPDG, Art. 2 lit d) und erfüllt die Vorgaben aus der Verordnung über das elektronische Patientendossier (EPDV, Art 9 bis 12). Der Verein befindet sich (Stand Oktober 2020) im Zertifizierungsprozess zur EPD-Gemeinschaft. Nach erfolgreicher Zertifizierung der Gemeinschaft und beim Übertritt in die aktive Mitgliedschaft werden pro Leistungserbringer voraussichtlich folgende EPD-Nutzungsgebühren erhoben:
Administrativgebühr (in CHF, einmalig) | Nutzungsgebühr (in CHF, jährlich) | |
1 GFP/HIP | 0 | 0 |
1 GFP sowie 1 HIP | 0 | 50 |
Bis 25 GFP/HIP | 50 | 300 |
Bis 50 GFP/HIP | 500 | 1’000 |
Bis 100 GFP/HIP | 1’000 | 3’000 |
Bis 250 GFP/HIP | 2’500 | 4’500 |
über 250 GFP/HIP | 2’500 | 6’000 |
GFP/HIP: Gesundheitsfachpersonen / Hilfspersonen
Administrativgebühr (in CHF, einmalig) | Nutzungsgebühr (in CHF, jährlich) | |
Bis 25 GFP/HIP | 1’000 | 1’500 |
Bis 50 GFP/HIP | 1’000 | 2’500 |
Bis 100 GFP/HIP | 4’500 | 4’500 |
Bis 200 GFP/HIP | 4’500 | 8’000 |
Bis 500 GFP/HIP | 9’000 | 12’000 |
Bis 1000 GFP/HIP | 9’000 | 15’000 |
Bis 3000 GFP/HIP | 9’000 | 18’000 |
Über 3000 GFP/HIP | 9’000 | 30’000 |
GFP/HIP: Gesundheitsfachpersonen / Hilfspersonen