11.06.2021: Covid-Zertifikate einfach aus der Praxissoftware erstellen – sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind

Ambulante Leistungserbringer werden Covid-Zertifikate künftig direkt aus der bestehenden Praxissoftware heraus erstellen können – jedoch nur, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Obschon der Bundesrat die ambulanten Leistungserbringer um Unterstützung bittet, autorisiert eine Mehrheit der Kantone weder die drei Verbands-assoziierten Plattformen documedis, abilis und AD Swiss, noch andere Dienstleister. Das müssen Zertifikats-Aussteller wissen.

Hausarztpraxen spielen beim Impfen der Bevölkerung gegen Covid-19 eine wichtige Rolle. Zu den Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung gehören auch die Dokumentation für das Impfmonitoring des Bundes und/oder kantonale Impf-Systeme (vacme und oneDoc) sowie das Erstellen eines Impfnachweises zuhanden der geimpften Person. Dieser Impfnachweis wird künftig durch ein offizielles, international kompatibles Covid-Zertifikat ergänzt werden.

Covid-Zertifikate direkt aus der Praxissoftware erstellen

Eine effiziente Integration des gesamten Impfakts in die bestehenden Praxisprozesse – und damit verbunden eine Anbindung des Meldesystems an die verwendeten Primärsysteme der Leistungserbringer – ist der Trägerschaft der AD Swiss ein zentrales und vordringliches Anliegen. Deshalb wurde der bestehende Service der AD Swiss, das AD Swiss Convenience Interface (ADS CI), um gewisse Funktionalitäten erweitert. Dadurch können ambulante Leistungserbringer Covid-Zertifikate direkt aus ihrer Praxissoftware heraus erstellen – sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Die Lösung reduziert den Aufwand zum Erstellen der Covid-Zertifikate auf ein Minimum und stellt sicher, dass die Leistungserbringer keine zusätzlichen Services oder Applikationen einrichten oder installieren müssen. Den Nutzern entstehen keine Kosten – abgesehen vom HIN Anschluss, den die Meisten bereits haben.

Voraussetzungen für die Zertifikatserstellung aus dem PIS

Damit die Erstellung von Covid-Zertifikaten aus der Praxissoftware funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das PIS muss an AD Swiss angeschlossen sein
    Bereits integriert ist die Funktionalität in die Praxissoftwares der Hersteller Vitodata, amétiq, TMR, Ärztekasse Genossenschaft, Advanced Concepts und triaMED (Stand 11. Juni 2021). Fünf weitere Anbindungen sind in Vorbereitung. Damit wird eine Abdeckung von mehr als 80 Prozent der Leistungserbringer gewährleistet. Ist Ihre Praxissoftware noch nicht an AD Swiss angeschlossen? Fragen Sie direkt bei Ihrem Softwareanbieter nach dem aktuellen Stand.
  • Der Kanton muss AD Swiss autorisieren
    Damit Ärztinnen und Ärzte Covid-Zertifikate aus ihrer Praxissoftware heraus erstellen können, müssen die Kantone AD Swiss autorisieren. Bisher ist dies lediglich in den Kantonen Aargau, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Schwyz und Solothurn erfolgt (Stand Anfang Juni 2021). Zwar sind auch hier weitere Autorisierungen in Vorbereitung, aber eine verbindliche Planung ist mit dem Grossteil der Kantone nicht möglich. Damit wird in der Mehrzahl der Kantone eine effiziente und schlanke Lösung für die ambulanten Leistungserbringer unnötig behindert.

«Eine Mehrheit der Kantone autorisiert weder die drei verbands-assoziierten Plattformen documedis, abilis und AD Swiss, noch andere Dienstleister. Damit verhindern die Kantone eine Lösung, die es den Leistungserbringern ermöglichen würde, Covid-Zertifikate effizient und in den von ihnen bereits genutzten Primärsystemen zu erstellen.»
Yvonne Gilli, Präsidentin FMH

 

Alternative Lösung

Leistungserbringer, welche Covid-Zertifikate aus einem der oben genannten Gründe nicht aus ihrer Praxissoftware heraus erstellen können, nutzen alternativ das vom BIT für Aussteller zur Verfügung gestellte System. Dazu kommt gemäss Angaben des BAG in einem ersten Schritt eine Webanwendung des BIT zum Einsatz. Die Authentisierung der Leistungserbringer erfolgt auch bei dieser Lösung mittels HIN Identitäten.