Wir bleiben an Ihrer Seite
Der Bundesrat hat die Einführung des elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) als Weiterentwicklung des heutigen EPD an das Parlament überwiesen. Die noch nicht verabschiedete Gesetzesvorlage sieht vor, dass das neue E-GD das heutige EPD voraussichtlich ab 2030 ablösen soll. Bis dahin bleibt das aktuelle EPD-System vollumfänglich in Betrieb und unterliegt weiterhin der gesetzlichen Anschluss- und Nutzungspflicht für Gesundheitsfachpersonen.

Was bedeutet das für Sie als Mitglied der AD Swiss EPD-Gemeinschaft?
Für Sie ändert sich aktuell nichts: Ihre gesetzliche Pflicht, die bestehenden Kosten und unsere Rolle als EPD-Gemeinschaft bleiben unverändert.
Wir führen unsere Arbeit mit derselben Verlässlichkeit und Qualität fort und bieten Ihnen weiterhin eine zertifizierte, sichere und benutzerfreundliche Plattform, mit Self-Service-Kundenportal, persönlichem Support und höchsten Datenschutzstandards auf Schweizer Technologie.
Auch Ihre gesetzlichen Verpflichtungen bleiben bestehen:
Anschlusspflicht: Praxisneugründungen und neue Berufsausübungsbewilligungen müssen sich einer zertifizierten EPD-Gemeinschaft anschliessen (Factsheet des BAG).
Nachweispflicht: Der Anschluss ist gegenüber der kantonalen Gesundheitsbehörde nachzuweisen. AD Swiss stellt die entsprechende Mitgliedschaftsbestätigung aus.
Nutzungspflicht: Für Patientinnen und Patienten mit EPD müssen behandlungsrelevante Dokumente bereitgestellt werden.
Unsere Haltung zur Neuausrichtung
AD Swiss begrüsst die neuen Vorschläge und den Mut zu einem Neustart des elektronischen Gesundheitsdossiers. Wir bedauern jedoch, dass die aktuelle Kommunikation das bestehende EPD in ein falsches Licht rückt. Es funktioniert bereits heute schweizweit, ist in die gängigsten Primärsysteme der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte integriert, wird aktiv genutzt und leistet einen wichtigen Beitrag zur vernetzten Gesundheitsversorgung.
Die EPD-Gemeinschaften sichern dabei seit Jahren Qualität, Stabilität und Vertrauen in ein System, das bis mindestens 2030 in Kraft bleibt und bereits heute konkreten Nutzen bietet. Das EPD ist und bleibt ein bewährtes Instrument, das es Patientinnen und Patienten ermöglicht, einfach und sicher auf ihre medizinischen Unterlagen, wie Austrittsberichte, Operationsberichte oder Laborergebnisse zuzugreifen. Besonders für Personen, die von mehreren Leistungserbringern betreut werden und bei denen eine gute Koordination der Versorgung entscheidend ist, bietet das EPD spürbare Vorteile.
Alle bisher im EPD erfassten Daten bleiben auch nach 2030 gespeichert und werden in das neue elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) überführt.
Gemeinsam gestalten wir die Zukunft
Unser Ziel ist es, den praktischen Nutzen des EPD für Ärztinnen, Ärzte sowie Patientinnen und Patienten weiter voranzutreiben. Das EPD soll weiterhin den Austausch von Gesundheitsinformationen erleichtern, die Behandlungsqualität verbessern und den Arztbesuch effizienter und sicherer machen.
Den tatsächlichen Nutzen schaffen wir gemeinsam:
Wir von AD Swiss, indem wir unsere Plattform laufend verbessern und den Zugang zum EPD weiterentwickeln.
Sie als medizinische Fachpersonen, indem Sie Ihre Patientinnen und Patienten motivieren, ihr EPD aktiv zu nutzen.
Wie es weitergeht
Die Vorlage wurde vom Bundesrat ans Parlament überwiesen und benötigt nach der Beratung in den Kommissionen die Zustimmung des Parlaments.
Wird die Vorlage in dieser Form verabschiedet, wird der Bund die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und die Migration der bestehenden EPDs sicherstellen.
Laut Bundesrat ist mit der Einführung des E-GD bis 2030 zu rechnen.
Weitere Informationen vom BAG: E-GD – von der Totalrevision zum neuen Gesetz
