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  • EPD-Anschluss
    ​bei AD Swiss

    Einfach online anmelden und Schritt für Schritt zum
    EPD-Anschluss

Wann und warum ist ein EPD-Anschluss sinnvoll?

  • Es gibt unterschiedliche Gründe, sich dem EPD anzuschliessen. Melden Sie sich bei AD Swiss an, sobald absehbar ist, dass Sie einen EPD-Anschluss oder eine entsprechende Bestätigung benötigen.
    • Für einen OKP-Zulassungsantrag
      Sie benötigen eine Bestätigung über den Anschluss an eine EPD-Gemeinschaft für Ihren Zulassungsantrag. Melden Sie sich bei AD Swiss vor der Einreichung Ihres OKP-Zulassungsantrags an, damit wir Ihnen die erforderliche Bestätigung ausstellen können.
    • Für eine bestehende OKP-Zulassung
      Sie verfügen bereits über eine OKP-Zulassung und müssen Ihren EPD-Anschluss gegenüber dem Kanton oder einer zuständigen Stelle nachweisen. Melden Sie sich rechtzeitig vor dem geforderten Nachweis bei AD Swiss an.
    • Bei einem Wechsel der Stammgemeinschaft
      Sie sind bereits an das EPD angeschlossen und möchten zu AD Swiss wechseln. Melden Sie sich frühzeitig vor dem gewünschten Wechseltermin, damit der Übergang koordiniert werden kann.
    • Für einen freiwilligen Beitritt
      Für Sie besteht keine Anschlusspflicht, Sie möchten das EPD aber nutzen. In diesem Fall können Sie sich jederzeit bei AD Swiss anmelden.

    Unser Tipp: Warten Sie mit der Anmeldung nicht bis zum letzten Moment. Nach der Anmeldung sind weitere Schritte wie Identifikation, eLearning und die Einrichtung des EPD-Zugangs erforderlich.

    Wichtige Gesundheitsinformationen dort, wo sie gebraucht werden.
    Das EPD erleichtert den interprofessionellen Austausch. Informationen Ihrer Patientinnen und Patienten stehen Ihnen und anderen Gesundheitsfachpersonen digital zur Verfügung. Dadurch können Behandlungen besser koordiniert, Informationen einfacher ausgetauscht und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Dies erhöht die Sicherheit der Behandlung und reduziert das Risiko von Fehlentscheiden.


    Weitere Informationen: 

    https://www.ad-swiss.ch/nutzen

    https://www.patientendossier.ch/fachpersonen/epd-vorteile/informationsaustausch

    Für folgende ambulante Leistungserbringer ist der Anschluss an das elektronische Patientendossier (EPD) gesetzlich vorgeschrieben:

    • Ärztinnen und Ärzte, die selbständig und auf eigene Rechnung neu zulasten der OKP tätig sein wollen und eine solche Zulassung nach dem 1. Januar 2022 beantragt haben.
    • Ärztliche Einrichtungen zur ambulanten Versorgung, die ab dem 1. Januar 2022 gegründet wurden.

    Bereits vor dem 1. Januar 2022 zugelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen sind grundsätzlich nicht anschlusspflichtig. Bei einem Standortwechsel in einen anderen Kanton kann jedoch eine neue Zulassung und damit eine EPD-Anschlusspflicht erforderlich werden.


    Was bedeutet die Anschlusspflicht konkret?

    Sie müssen organisatorisch und technisch an eine zertifizierte EPD-Gemeinschaft angeschlossen und in der Lage sein, behandlungsrelevante Dokumente im EPD bereitzustellen sowie auf freigegebene Dokumente Ihrer Patientinnen und Patienten zuzugreifen.


    Die Anschlusspflicht bedeutet jedoch keine Nutzungspflicht bei jeder Behandlung. Ob und in welchem Umfang das EPD genutzt werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob die Patientin oder der Patient über ein EPD verfügt und Ihnen die entsprechenden Zugriffsrechte erteilt hat.

    Mit der Bestätigung Ihres Beitritts zur AD Swiss EPD-Gemeinschaft beginnt Ihr kostenpflichtiges EPD-Abonnement und Sie erhalten die Rechnung für das erste Abonnementsjahr.

    Planen Sie eine spätere Praxiseröffnung oder einen späteren Beginn Ihrer OKP-Zulassung? 

    Beachten Sie bitte, dass die Gebühren nicht erst mit der Praxiseröffnung, dem Beginn Ihrer OKP-Zulassung oder der aktiven Nutzung des EPD anfallen.


    Die Gebühren decken nicht nur die Nutzung des EPD ab, sondern auch die Leistungen rund um die Bereitstellung und den Betrieb Ihres EPD-Anschlusses. Dazu gehören die Prüfung und Verarbeitung Ihrer Anmeldung, die Beitrittsbestätigung, die Registrierung für das obligatorische EPD-eLearning, die Bereitstellung des EPD-Zugangs sowie die Eintragung ins nationale Teilnehmerverzeichnis (HPD). Ebenfalls enthalten sind der sichere Betrieb der EPD-Infrastruktur, der Support und die laufende Erfüllung der technischen und regulatorischen Anforderungen.


    -> Information zu unseren Gebühren

    Im Anmeldeformular geben Sie zunächst an, warum Sie den EPD-Anschluss benötigen. Anschliessend erfassen Sie die Angaben zu Ihrer Person, Praxis oder Gesundheitseinrichtung. Wir prüfen Ihre Anmeldung und begleiten Sie durch die weiteren Schritte bis zum vollständigen EPD-Anschluss.

    Das benötigen Sie für die Anmeldung

    Persönliche GLN (Global Location Number)

    Halten Sie die persönliche GLN der Gesundheitsfachperson (GFP) bereit, die auf Patienten-EPDs zugreifen wird. Wenn Sie selbst diese Rolle übernehmen, halten Sie bitte Ihre eigene GLN bereit. Über den folgenden Link können Sie die GLN mittels Namenssuche abfragen: RefData GLN Abfrage.

    Persönliche eID (Identifikationsmittel)

    Für die Nutzung der EPD-Plattform benötigen Sie eine persönliche elektronische Identität (eID). Halten Sie die eID der Gesundheitsfachperson bereit, die auf Patienten-EPDs zugreifen wird. Wenn Sie diese Rolle selbst übernehmen, verwenden Sie bitte Ihre eigene eID.

    In 4 Schritten zum EPD-Anschluss

    Wir prüfen Ihre Angaben innerhalb von
    1-5 Arbeitstagen.

      Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie:

    Beitrittsbestätigung als
    EPD-Nachweis gegenüber der Gesundheitsdirektion in Ihrem Kanton

    Übersicht zu Ihrem EPD-Abonnement inklusive Leistungen, Bedingungen und Gebühren

    1. Jahresrechnung für die EPD-Gebühren (EPD-Gebühren & Vereinsbeitrag)

    Gut zu wissen: Mit der Beitrittsbestätigung beginnt Ihr kostenpflichtiges EPD-Abonnement und Sie erhalten die Rechnung für das erste Abonnaementsjahr.


    Für den Zugriff auf das EPD benötigen Sie eine zertifizierte elektronische Identität (elD).

    Haben Sie noch keine persönliche

    HIN-ID? Beantragen Sie diese hier.

    HIN-ID beantragen

    Für die Aktivierung Ihres EPD-Anschlusses absolvieren Sie das obligatorische EPD-eLearning.

    Sobald uns Ihre eID (HIN-ID) vorliegt, schalten wir Sie für das eLearning frei.

    Nach Abschluss des eLearnings
    erhalten Sie:

    Zugang zum EPD-Gesundheitsfachpersonen-Portal

    Eintragung ins nationale Teilnehmerverzeichnis (Health Provider Directory- HPD)

    Der HPD-Eintrag dient als offizieller Nachweis Ihres EPD-Anschlusses und wird von der Gesundheitsdirektion und vom BAG regelmässig überprüft.

    Jetzt EPD-Anmeldung starten

    Die Anmeldung führt Sie automatisch durch die für Ihre Situation relevanten Schritte.

    Fragen?

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.