Wann und warum ist ein EPD-Anschluss sinnvoll?
- Für einen OKP-Zulassungsantrag
Sie benötigen eine Bestätigung über den Anschluss an eine EPD-Gemeinschaft für Ihren Zulassungsantrag. Melden Sie sich bei AD Swiss vor der Einreichung Ihres OKP-Zulassungsantrags an, damit wir Ihnen die erforderliche Bestätigung ausstellen können. - Für eine bestehende OKP-Zulassung
Sie verfügen bereits über eine OKP-Zulassung und müssen Ihren EPD-Anschluss gegenüber dem Kanton oder einer zuständigen Stelle nachweisen. Melden Sie sich rechtzeitig vor dem geforderten Nachweis bei AD Swiss an. - Bei einem Wechsel der Stammgemeinschaft
Sie sind bereits an das EPD angeschlossen und möchten zu AD Swiss wechseln. Melden Sie sich frühzeitig vor dem gewünschten Wechseltermin, damit der Übergang koordiniert werden kann. - Für einen freiwilligen Beitritt
Für Sie besteht keine Anschlusspflicht, Sie möchten das EPD aber nutzen. In diesem Fall können Sie sich jederzeit bei AD Swiss anmelden.

Wichtige Gesundheitsinformationen dort, wo sie gebraucht werden.
Das EPD erleichtert den interprofessionellen Austausch. Informationen Ihrer Patientinnen und Patienten stehen Ihnen und anderen Gesundheitsfachpersonen digital zur Verfügung. Dadurch können Behandlungen besser koordiniert, Informationen einfacher ausgetauscht und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Dies erhöht die Sicherheit der Behandlung und reduziert das Risiko von Fehlentscheiden.
Weitere Informationen:
https://www.ad-swiss.ch/nutzen
https://www.patientendossier.ch/fachpersonen/epd-vorteile/informationsaustausch
Für folgende ambulante Leistungserbringer ist der Anschluss an das elektronische Patientendossier (EPD) gesetzlich vorgeschrieben:
- Ärztinnen und Ärzte, die selbständig und auf eigene Rechnung neu zulasten der OKP tätig sein wollen und eine solche Zulassung nach dem 1. Januar 2022 beantragt haben.
- Ärztliche Einrichtungen zur ambulanten Versorgung, die ab dem 1. Januar 2022 gegründet wurden.
Bereits vor dem 1. Januar 2022 zugelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen sind grundsätzlich nicht anschlusspflichtig. Bei einem Standortwechsel in einen anderen Kanton kann jedoch eine neue Zulassung und damit eine EPD-Anschlusspflicht erforderlich werden.
Was bedeutet die Anschlusspflicht konkret?
Sie müssen organisatorisch und technisch an eine zertifizierte EPD-Gemeinschaft angeschlossen und in der Lage sein, behandlungsrelevante Dokumente im EPD bereitzustellen sowie auf freigegebene Dokumente Ihrer Patientinnen und Patienten zuzugreifen.
Die Anschlusspflicht bedeutet jedoch keine Nutzungspflicht bei jeder Behandlung. Ob und in welchem Umfang das EPD genutzt werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob die Patientin oder der Patient über ein EPD verfügt und Ihnen die entsprechenden Zugriffsrechte erteilt hat.

Planen Sie eine spätere Praxiseröffnung oder einen späteren Beginn Ihrer OKP-Zulassung?
Beachten Sie bitte, dass die Gebühren nicht erst mit der Praxiseröffnung, dem Beginn Ihrer OKP-Zulassung oder der aktiven Nutzung des EPD anfallen.
Die Gebühren decken nicht nur die Nutzung des EPD ab, sondern auch die Leistungen rund um die Bereitstellung und den Betrieb Ihres EPD-Anschlusses. Dazu gehören die Prüfung und Verarbeitung Ihrer Anmeldung, die Beitrittsbestätigung, die Registrierung für das obligatorische EPD-eLearning, die Bereitstellung des EPD-Zugangs sowie die Eintragung ins nationale Teilnehmerverzeichnis (HPD). Ebenfalls enthalten sind der sichere Betrieb der EPD-Infrastruktur, der Support und die laufende Erfüllung der technischen und regulatorischen Anforderungen.
Im Anmeldeformular geben Sie zunächst an, warum Sie den EPD-Anschluss benötigen. Anschliessend erfassen Sie die Angaben zu Ihrer Person, Praxis oder Gesundheitseinrichtung. Wir prüfen Ihre Anmeldung und begleiten Sie durch die weiteren Schritte bis zum vollständigen EPD-Anschluss.
Das benötigen Sie für die Anmeldung
In 4 Schritten zum EPD-Anschluss

1-5 Arbeitstagen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie:





Für den Zugriff auf das EPD benötigen Sie eine zertifizierte elektronische Identität (elD).
Haben Sie noch keine persönliche
HIN-ID? Beantragen Sie diese hier.

Für die Aktivierung Ihres EPD-Anschlusses absolvieren Sie das obligatorische EPD-eLearning.


Nach Abschluss des eLearnings
erhalten Sie:



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Die Anmeldung führt Sie automatisch durch die für Ihre Situation relevanten Schritte.

Fragen?
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
