Allgemein

11.06.2021: Covid-Zertifikate einfach aus der Praxissoftware erstellen – sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind

Ambulante Leistungserbringer werden Covid-Zertifikate künftig direkt aus der bestehenden Praxissoftware heraus erstellen können – jedoch nur, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Obschon der Bundesrat die ambulanten Leistungserbringer um Unterstützung bittet, autorisiert eine Mehrheit der Kantone weder die drei Verbands-assoziierten Plattformen documedis, abilis und AD Swiss, noch andere Dienstleister. Das müssen Zertifikats-Aussteller wissen.

Hausarztpraxen spielen beim Impfen der Bevölkerung gegen Covid-19 eine wichtige Rolle. Zu den Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung gehören auch die Dokumentation für das Impfmonitoring des Bundes und/oder kantonale Impf-Systeme (vacme und oneDoc) sowie das Erstellen eines Impfnachweises zuhanden der geimpften Person. Dieser Impfnachweis wird künftig durch ein offizielles, international kompatibles Covid-Zertifikat ergänzt werden.

Covid-Zertifikate direkt aus der Praxissoftware erstellen

Eine effiziente Integration des gesamten Impfakts in die bestehenden Praxisprozesse – und damit verbunden eine Anbindung des Meldesystems an die verwendeten Primärsysteme der Leistungserbringer – ist der Trägerschaft der AD Swiss ein zentrales und vordringliches Anliegen. Deshalb wurde der bestehende Service der AD Swiss, das AD Swiss Convenience Interface (ADS CI), um gewisse Funktionalitäten erweitert. Dadurch können ambulante Leistungserbringer Covid-Zertifikate direkt aus ihrer Praxissoftware heraus erstellen – sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Die Lösung reduziert den Aufwand zum Erstellen der Covid-Zertifikate auf ein Minimum und stellt sicher, dass die Leistungserbringer keine zusätzlichen Services oder Applikationen einrichten oder installieren müssen. Den Nutzern entstehen keine Kosten – abgesehen vom HIN Anschluss, den die Meisten bereits haben.

Voraussetzungen für die Zertifikatserstellung aus dem PIS

Damit die Erstellung von Covid-Zertifikaten aus der Praxissoftware funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das PIS muss an AD Swiss angeschlossen sein
    Bereits integriert ist die Funktionalität in die Praxissoftwares der Hersteller Vitodata, amétiq, TMR, Ärztekasse Genossenschaft, Advanced Concepts und triaMED (Stand 11. Juni 2021). Fünf weitere Anbindungen sind in Vorbereitung. Damit wird eine Abdeckung von mehr als 80 Prozent der Leistungserbringer gewährleistet. Ist Ihre Praxissoftware noch nicht an AD Swiss angeschlossen? Fragen Sie direkt bei Ihrem Softwareanbieter nach dem aktuellen Stand.
  • Der Kanton muss AD Swiss autorisieren
    Damit Ärztinnen und Ärzte Covid-Zertifikate aus ihrer Praxissoftware heraus erstellen können, müssen die Kantone AD Swiss autorisieren. Bisher ist dies lediglich in den Kantonen Aargau, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Schwyz und Solothurn erfolgt (Stand Anfang Juni 2021). Zwar sind auch hier weitere Autorisierungen in Vorbereitung, aber eine verbindliche Planung ist mit dem Grossteil der Kantone nicht möglich. Damit wird in der Mehrzahl der Kantone eine effiziente und schlanke Lösung für die ambulanten Leistungserbringer unnötig behindert.

«Eine Mehrheit der Kantone autorisiert weder die drei verbands-assoziierten Plattformen documedis, abilis und AD Swiss, noch andere Dienstleister. Damit verhindern die Kantone eine Lösung, die es den Leistungserbringern ermöglichen würde, Covid-Zertifikate effizient und in den von ihnen bereits genutzten Primärsystemen zu erstellen.»
Yvonne Gilli, Präsidentin FMH

 

Alternative Lösung

Leistungserbringer, welche Covid-Zertifikate aus einem der oben genannten Gründe nicht aus ihrer Praxissoftware heraus erstellen können, nutzen alternativ das vom BIT für Aussteller zur Verfügung gestellte System. Dazu kommt gemäss Angaben des BAG in einem ersten Schritt eine Webanwendung des BIT zum Einsatz. Die Authentisierung der Leistungserbringer erfolgt auch bei dieser Lösung mittels HIN Identitäten.

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20.05.2021: Covid-Impfmeldung über AD Swiss – direkt aus der Praxissoftware amétiq siMed

Arztpraxen sollen das hohe Impfaufkommen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie möglichst mit bewährten Prozessen und Systemen bewältigen können. amétiq siMed bietet die Möglichkeit der COVID-19 Impfdatenübermittlung automatisiert und direkt aus der Praxissoftware via AD Swiss an das Impfmonitoring des BAG bzw. der Kantone.

 

Die komfortable und intuitive Anwendung zur Übermittlung der Daten der COVID-Impfung kann in amétiq siMed einfach ausgewählt werden. Dabei wird das COVID-19 Impfformular ausgewählt und mit den notwendigen Daten des Patienten befüllt. Weitere Informationen können beliebig ergänzt werden.

Die Daten werden anschliessend über die AD Swiss Plattform sicher an das BAG bzw. an den Kanton übermittelt. Gleichzeitig wird der Impfnachweis für den Patienten erstellt und kann dem Patienten ausgehändigt und in der elektronischen Krankengeschichte abgelegt werden. Wie das funktioniert, sehen Sie im folgenden Video:

 

Schlanker automatisierter Prozess entlastet Ärztinnen und Ärzte

Mit dem schlanken und automatisierten Prozess werden Ärztinnen und Ärzte wie auch das Praxispersonal entlastet, ihre Beteiligung an der nationalen Impfkampagne effizient in die Praxisprozesse integriert und der zusätzliche Aufwand für die Impfmeldungen auf ein Minimum reduziert.

Die Arztpraxis Bergamin in Valbella GR hat den neuen Service erfolgreich im Einsatz und sieht der steigenden Anzahl von Covid-19 Impfungen entgegen: «Bereits während der Testphase war der reduzierte Aufwand spürbar», sagt die leitende MPA Jessica Loosli. Bei zu erwartendem höherem Impfaufkommen in ihrer Praxis erwarte sie durch den neuen Service eine signifikante Entlastung. «Auch die sichere Übermittlung der Daten ans BAG ist ein wichtiges Plus in diesem Prozess», fügt sie hinzu.

 

Einsatz je nach Kanton zu prüfen

«Ich bin beeindruckt, wie rasch und nahtlos amétiq die Impfmeldung via AD Swiss Plattform in ihre Systeme integriert hat», sagt Peer Hostettler von der AD Swiss. «Die Ärztinnen und Ärzte sind bei der Umsetzung der Covid-19 Impfkampagne stark gefordert. Durch das Melden aus der Praxissoftware heraus können wir sie dabei bestmöglich unterstützen.»

Was können Leistungserbringer tun, die bereits impfen oder in Kürze Impfstoff erhalten werden? Wir empfehlen, die Lösung der AD Swiss in jenen Kantonen und mit jenen PIS/KIS einzusetzen, mit denen dies bereits möglich ist. Welche das sind, erfahren Sie laufend aktualisiert auf unserer Website.

 

Die AD Swiss Community als Inkubator für die Umsetzung praktikabler Digitalisierungsvorhaben

amétiq ist Gründungsmitglied der AD Swiss Community. Die Community vereint das Know-how von Leistungserbringern sowie technischen, medizinischen und administrativen Dienstleistern. Diese haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam praxisnahe digitale Lösungen im Schweizer Gesundheitswesen zu erarbeiten. Ein wichtiges Projekt innerhalb der AD Swiss Community war die Umsetzung des integrierten sicheren Berichtsversands und -empfangs per HIN Mail in die Praxissoftware amétiq siMed.

 

amétiq siMed – die intuitive Praxissoftware

Die amétiq ist ein seit 2003 lokal in der Schweiz verankertes, inhabergeführtes und eigenständiges Software-Unternehmen mit mehr als 60 Mitarbeitenden. Mit amétiq siMed bietet es niedergelassenen Ärzt*innen und Therapeut*innen die cloudbasierte Praxissoftware, für die effiziente Administration ihrer Praxen – von der Terminierung bis zur Leistungsabrechnung, eine intuitive und moderne elektronische Krankengeschichte für alle Fachgebiete sowie vollintegrierte Erweiterungen für durchgängige und effiziente Praxisprozesse. Die sichere amétiq Private Cloud vernetzt die Praxen nahtlos mit vielen Partnern im medizinischen Ökosystem und macht die Praxen eHealth ready.

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17.04.2021: Immer mehr Kantone ermöglichen Covid-Impfmeldungen via AD Swiss

Immer mehr ambulante Leistungserbringer werden in die Covid-19-Impfkampagne einbezogen. Die AD Swiss und ihre Partner stellen Lösungen zur Verfügung, welche eine sichere und effiziente administrative Abwicklung des Impfvorgangs erleichtern. Noch sind diese jedoch nicht in allen Kantonen zugelassen.

 

Kaum ein Thema bewegt aktuell die Schweiz – und natürlich insbesondere das Gesundheitswesen – so stark wie die Covid-19-Impfung. Konzentrierte sich die Strategie des Bundes in einer ersten Phase auf Impfzentren und auf besonders gefährdete Personen, werden nun – mit zunehmender Verfügbarkeit von Impfstoff – auch bestehende Strukturen des Gesundheitswesens wie Arztpraxen und Apotheken immer stärker in die Impfkampagne des Bundes einbezogen.

Wenn das ambitionierte Ziel eingehalten werden soll, bis im Sommer 2021 allen in der Schweiz lebenden Personen eine Impfung anzubieten, ist diese Einbezug auch dringend nötig. Anders ausgedrückt: Ohne einen grossen Effort der ambulanten Leistungserbringer wird es, selbst wenn genügend Impfstoff vorrätig ist, keine rasche Durchimpfung der breiten Bevölkerung geben.

 

Zum Impfen zum Hausarzt

Hausärztinnen und Hausärzten kommt bei der Covid-19-Impfung eine wesentliche Rolle zu, wie Blaise Genton, Chefarzt der Poliklinik für Tropenmedizin, Reisen und Impfungen an der Unisanté und medizinischer Leiter der Impfkampagne im Kanton Waadt, kürzlich gegenüber der SÄZ erklärte. Sie kennen ihre Patientinnen und Patienten und deren Risikoprofil gut, zumal die Mehrheit der Bevölkerung in Manged-Care-Modellen versichert ist. Patientinnen und Patienten haben grosses Vertrauen in ihren medizinischen Rat, was einer unbegründeten Impfskepsis entgegenwirken kann.

Auch wenn auf politischer Ebene einige Fragen noch nicht abschliessend geklärt sind, so sind doch auf technischer und Prozess-Ebene schon viele Arbeiten am Laufen oder bereits umgesetzt, die es ambulanten Leistungserbringern erleichtern, die Impfung in ihre Abläufe zu integrieren. Die AD Swiss und HIN engagieren sich hier im Auftrag ihrer Trägerschaft für sichere und effiziente Lösungen, möglichst auf Basis von im Gesundheitswesen bereits etablierten Systemen und Standards.

 

Impfdaten mit AD Swiss erfassen und übermitteln

Zum jedem Impfvorgang gehört eine Meldung ans BAG bzw. den Kanton sowie das Erstellen eines Impfnachweises für die Patientin oder den Patienten. Die AD Swiss hat zu diesem Zweck eine Lösung implementiert, welche das Melden sowie das Generieren des Nachweises ermöglicht – sowohl mittels Online-Tool (AD Swiss Workspace) als auch tiefenintegriert in die Praxis- oder Spitalsoftware (PIS/KIS). Mit etablierten Anbietern wie der Ärztekasse, Vitodata, amétiq und TMR sind Integrationen bereits produktiv umgesetzt, die Schnittstelle steht für alle KIS/PIS-Anbieter offen.

Autorisierung von Meldeeinheiten

Die Umsetzung der Covid-19-Impfkampagne ist eine föderale Angelegenheit und fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Diese bestimmen nach eigenem Ermessen, welche Meldeeinheiten («Reporting Units») in ihrem Gebiet zugelassen sind. Manche Kantone sind bei der Autorisierung zurückhaltend und setzen vorläufig ausschliesslich auf ihre eigenen Lösungen, so zum Beispiel Zürich und Bern. Einen anderen Ansatz verfolgt etwa der Kanton Aargau, der Anbieter auf Basis eines transparenten Anforderungskatalogs autorisiert. Das ermöglicht es impfenden Leistungserbringern, unter den vorhandenen Lösungen jene zu wählen, welche sich für sie am besten eignet.

«Impfen mit AD Swiss» bietet einige Vorteile. So weisen Meldungen aus den Praxen eine hohe Datenqualität auf, da viele Daten in der elektronischen Krankengeschichte bereits digital vorliegen. Da weniger Daten manuell übertragen oder abgetippt werden müssen, werden durch die automatisierte Übernahme aus dem System Fehlerquellen minimiert. Natürlich steigt dabei auch die Effizienz gegenüber dem manuellen Ausfüllen von Formularen signifikant. Durch die HIN Identität, die bei Lösungen der AD Swiss immer zum Einsatz kommt, ist zudem der Urheber einer Meldung immer eindeutig authentisiert, die Datenlieferung somit sauber dokumentiert und nachvollziehbar.

 

Einsatz je nach Kanton zu prüfen

Jeder Kanton muss zunächst die AD Swiss offiziell als Meldeeinheit autorisieren (siehe Box). Obwohl die AD Swiss sich in allen Kantonen um die Autorisierung bemüht, ist diese noch nicht überall erfolgt und die Lösung der AD Swiss somit, Stand Ende April, noch nicht schweizweit einsetzbar.

Was können Leistungserbringer tun, die bereits impfen oder in Kürze Impfstoff erhalten werden? Wir empfehlen, die Lösung der AD Swiss in jenen Kantonen und mit jenen PIS/KIS einzusetzen, mit denen dies bereits möglich ist. Welche das sind, erfahren Sie laufend aktualisiert auf unserer Website. Bei Fragen kontaktieren Sie Ihren Systemanbieter oder wenden Sie sich an den HIN Kundendienst.

 

Weitere Informationen

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18.01.2021: AD Swiss, HCI Solutions und Medi24: Gesetzeskonforme elektronische Arztrezepte sind nun auch in der Schweiz erhältlich

Rezepte werden bis heute entweder von Hand ausgestellt oder auf Papier gedruckt und mit einer rechtsgültigen Unterschrift eines Arztes versehen. Am 1. Januar 2020 ist Artikel 51 der eidgenössischen Arzneimittelverordnung (VAM) in Kraft getreten. Dieser ermöglicht das elektronische Übermitteln von Rezepten.

Die AD Swiss und HCI Solutions haben eine sichere Lösung entwickelt, welche die Anforderungen erfüllt. Die Medi24, führender Telemedizinanbieter der Schweiz, startet als erste ausstellende Arztpraxis mit einem Piloten.

Der Arzt authentisiert sich via seinem HIN Anschluss, auf Basis seiner EPDG-konformen elektronischen Identität (gesetzeskonform), und erstellt ein eRezept. Danach wählt der Patient eine Apotheke aus, die das verschlüsselte eRezept erhalten soll.

Zu Beginn der Pilotphase befinden sich Galenicare Apotheken (Amavita, Coop Vitality und Sunstore) und MediService im System. Das System ist aber offen für alle Apotheken, die sich beteiligen möchten. Mit dieser Offenheit gehen die AD Swiss und HCI Solutions neue Wege. Grundvoraussetzung ist, dass der Patient jederzeit absolut freie Apothekenwahl geniesst.

Damit vereinfacht sich der Umgang mit Rezepten für alle Beteiligten. Unnötige Abholungen von Papierrezepten in der Arztpraxis – wie auch Scannen, Faxen und Mailen – entfallen. Das System ist gegen Missbrauch und Mehrfacheinlösung sehr gut geschützt.

 

Kontakt

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28.12.2020: Interview mit CEO Michael Fickenscher in «DEFACTO»

«DEFACTO», das Magazin der MCO Argomed, hat in der Ausgabe vom Dezember 2020 ein Interview mit AD Swiss Geschäftsführer Michael Fickenscher sowie Hausarzt Gregor Dufner und Lukas Wenger, Leiter E-Health Argomed, publiziert. Hier die Aussagen unseres CEO in Auszügen:

  • Zum Prinzip der «doppelten Freiwilligkeit»:
    «Das EPD ist das Ergebnis einer politischen Willensbildung. Das müssen wir so akzeptieren wie es ist, ohne es zu bewerten. Ich bezweifle zudem, dass der Zwang die bessere Alternative ist. Die AD Swiss bietet ein günstiges EPD für ambulante Leistungserbringer, auch wenn es noch nicht Pflicht ist. Und wir haben Mitglieder, die eigentlich nicht müssen.»
     
  • Zur Akzeptanz digitaler Lösungen bei Gesundheitsfachpersonen und Bevölkerung:
    «Ich bin überzeugt, dass der Nutzen des EPD im Verlauf der Zeit in allen Kreisen zunehmend erkannt wird [… und] dass die Akzeptanz in den nächsten Jahren zunehmen wird, nicht zuletzt, weil die Patienten konkret erfahren werden, was die Digitalisierung im Alltag für Vorteile bringt.»
     
  • Zum Nutzen des EPD für Patienten und Leistungserbringer:
    «Der Gesetzgeber hat das EPD primär aus der Perspektive des Patienten konzipiert. Das heisst: Der Patient bestimmt, welche Dokumente ins EPD kommen und welche nicht und welche Leistungserbringer diese einsehen dürfen. Neben dem EPD bieten die (Stamm-)Gemeinschaften sog. Zusatzdienste an. Bei der AD Swiss kann man diese heute schon nutzen, wie z.B. die eZuweisung oder das eRezept. Hier wird der konkrete Nutzen für Leistungserbringer entstehen. Die für den Patienten interessanten Dokumente können dann von den Zusatzdiensten automatisch ins EPD geladen werden.»
     
  • Zur aktuellen Entwicklung im Bereich E-Health:
    «Wir sind gut unterwegs und stossen auf offene Ohren und auf eine gewisse Experimentierbereitschaft, vor allem auch seitens der Leistungserbringer und ihrer Verbände. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil ein eHealth-System von der Basis her entwickelt und aufgebaut werden muss. Das ist politisch nachhaltiger und stabiler. Auch im Hinblick auf künftige Investitionen in die Digitalisierung der Medizin.»

Das ganze Interview finden Sie in «DEFACTO» 03/2020 (PDF) ab S. 13.

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23.12.2020: Zeit der Dankbarkeit und der Vorfreude

Liebe Mitglieder, Partner und Interessierte

Wir blicken auf ein turbulentes Jahr zurück, in dem ein Thema nicht nur das Gesundheitswesen, sondern unser aller Leben dominiert hat. Gleichwohl wurde im Dezember auch das elektronische Patientendossier (EPD) mit der Zertifizierung der ersten Stammgemeinschaften Realität.

Auch die AD Swiss ist bereit, mit der EPD-Gemeinschaft zu starten. Unsere eigene EPD Plattform mit Portal, Schnittstellen und allen notwendigen Komponenten wurde fertig entwickelt. Ein motiviertes Team arbeitet mit unseren kompetenten Partnern an der Finalisierung und Zertifizierung der Prozesse und Evidenzen. Wir freuen uns über das Erreichte und danken allen Beteiligten für ihren grossen Einsatz.

Sobald unser Zertifizierer, die SQS, die Akkreditierung erhalten hat, werden auch wir uns in die Riege der zertifizierten (Stamm-)Gemeinschaften einreihen. Dies erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Witness-Audits der SQS mit der Stammgemeinschaft Axsana.

Wir freuen uns darauf, im neuen Jahr als erste national tätige EPD-Gemeinschaft der Schweiz unsere Mitglieder und Kunden auf dem Weg der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu begleiten. Unser Fokus liegt dabei besonders darauf, den ambulanten Leistungserbringern einen einfachen und günstigen Zugang zum EPD zur Verfügung zu stellen.

Bei Ihnen, geschätzte Kunden, Mitglieder und Partner, die Sie uns auf diesem Weg bisher unterstützt haben, möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und ein gesundes neues Jahr.

Ihr AD Swiss Team

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14.12.2020: AD Swiss bietet FHIR-Schnittstelle für COVID-19 Befundmeldungen

Bisher müssen SARS-CoV-2-Befunde dem BAG einzeln per Formular gemeldet werden. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diesen Prozess zu vereinfachen. Und wir liefern: Die AD Swiss bietet angeschlossenen Primärsystemen ab sofort die Möglichkeit, Befunde FHIR-basiert an das BAG zu melden.

 

Funktionsweise

Das Primärsystem sendet das vom BAG spezifizierte Dokument an das AD Swiss Convenience Interface (ADS CI). Dieses Befund-Dokument wird auf der AD Swiss Plattform abgelegt und so der Abruf durch das BAG-System sichergestellt. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die regelkonforme Authentisierung der Gesundheitseinrichtungen und -fachpersonen gelegt, die Informationen übermitteln. Dies wird mittels HIN Identitäten vom Typ Person und Institution gewährleistet.

 

Weitere Vereinfachung in Umsetzung

Um den Aufwand für die Primärsystem-Anbieter weiter zu reduzieren, wird das ADS CI um einen COVID Convenience Service erweitert, der automatisch die benötigten Berechtigungen vergibt. Der COVID Convenience Service steht voraussichtlich ab Januar 2021 zur Verfügung.

 

Praxisnahe Lösungen mit der AD Swiss Community

Die FHIR-basierte Lösung zur Befund-Übermittlung ist im Umfeld der AD Swiss Community entstanden. Allen an AD Swiss angeschlossenen Primärsystem-Anbietern steht die Schnittstelle ab sofort zur Verfügung. Für mehr Informationen oder bei Interesse an einer Zusammenarbeit nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

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22.10.2020: Von den Getriebenen zur ­treibenden Kraft

Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) lässt auf sich warten. Das muss kein Nachteil sein, bietet der Aufschub doch die Chance für weitere Verbesserungen aus fachlicher Perspektive. Zudem stehen – im Rahmen des EPD und komplementär dazu – ärzteeigene Angebote bereit, die den medizinischen Nutzen ins Zentrum stellen.

Der folgende Beitrag der AD Swiss Verwaltungsräte Yvonne Gilli und Lucas Schult ist zuerst in der Schweizerischen Ärztezeitung 2020;101(43) erschienen.

 

Aktuell leben wir im Zeitalter der elektronischen Patientendossiers. Gemäss Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier (EPDG) müssten alle Akut-
spitäler, Reha-Kliniken und stationären Psychiatrien seit dem 15. April 2020 das EPD anbieten. Eigentlich. Doch das EPD ist noch nicht operativ – voraussichtlich nicht vor 2021 – und darum ist auch noch wenig davon zu spüren ausser allenthalben Verunsicherung.

Dass sich der Start des EPD verzögert, liegt dem Vernehmen nach an der komplexen Zertifizierung der Stammgemeinschaften und der wohl nicht minder kniffligen Akkreditierung der Zertifizierer. Immerhin bietet der verzögerte Start die Chance, einige Kons-
truktionsfehler des EPD quasi auf der Zielgeraden noch zu korrigieren [1].

Das Dossier des Patienten

Zunächst gilt es, mit einem Missverständnis aufzuräumen. Wie der Name schon sagt, wurde das EPD vom Gesetzgeber als Dossierder Patienten konzipiert[2]. Es soll den Patientinnen und Patienten die Souveränität über ihre Daten gewähren, welche bisher in den Aktenschränken und Computern der Leistungserbringer liegen – zwar wohl verwahrt, aber für die Patientinnen und Patienten intransparent und erschwert zugänglich. Das EPD soll ihnen die Möglichkeit geben, den Zugang zu ihren gesundheitsrelevanten Dokumenten selbst zu steuern, und sie befähigen, «die im EPD zugänglichen Informationen zu sichten, daraus Fragen abzuleiten und diese mit Fachpersonen zu klären» [3]. Die Förderung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung ist denn auch eines der fünf gesundheitspolitischen Ziele in der Strategie eHealth Schweiz 2.0 [4].

Soweit so gut. Damit wird aber deutlich, dass das EPD als patientenzentriertes Sekundärsystem a priori kein Instrument für die Ärzteschaft ist. Das EPD umfasst denn auch keine auf Gesundheitsfachpersonen zugeschnittenen Zusatzdienste, keine strukturierten Daten, keine Tiefenintegration mit dem Primärsystem der Ärztin oder des Arztes [5]. Sogar die ungeregelte Finanzierung – gemäss eHealth Suisse müssen EPD-Anbieter «selbst eine tragfähige Finanzierung für das EPD finden»[6] – lässt sich so erklären.

 

Nutzen für Ärzteschaft und Patienten

Dieser Beitrag soll beileibe kein Plädoyer gegen ein patientenzentriertes EPD sein. Vielmehr wollen wir da-
rauf hinweisen, dass das EPD den Patientinnen und Patienten erst den ersehnten Nutzen bringen wird, wenn es auch für die Gesundheitsfachpersonen einen Mehrwert generiert und z. B. durch erleichterte interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit einen positiven Einfluss auf die Qualität und die Effizienz der medizinischen Versorgung hat.

Die FMH hat in der Vergangenheit verschiedentlich darauf hingewiesen, dass das EPD für Leistungserbringer – zumindest im jetzigen Kleid – einen sehr beschränkten Nutzen haben wird. Jedoch müssen wir rückblickend konstatieren, dass die Ärzteschaft die Entwicklung des EPD lange von aussen beobachtet hat und Zeit brauchte, geeignete Instrumente der Mitgestaltung zu finden. Zusätzlich erschwerend ist die behördlich geführte «top down»-Umsetzung, in die praktizierende Ärzte und Ärztinnen weder in der strategischen noch in der operativen Führung eingebunden sind.

 

E-Health ohne ambulante ­Leistungserbringer?

Die erste Strategie eHealth Schweiz des Bundes von 2007 entwarf die Vision, dass die Bevölkerung mittels geeigneter Informatikmittel «im Gesundheitswesen den Fachleuten ihrer Wahl unabhängig von Ort und Zeit relevante Informationen über ihre Person zugänglich machen und Leistungen beziehen» sowie «sich aktiv an den Entscheidungen in Bezug auf ihr Gesundheitsverhalten und ihre Gesundheitsprobleme beteiligen» können solle. Darin ist unschwer der Kern des heutigen EPD zu erkennen. Wie die frei praktizierende Ärzteschaft in die neu entstehende System- und Prozesslandschaft eingebunden werden sollte, liess die Strategie offen.

Dabei zeichnete sich bereits seit der Jahrtausendwende zunehmend ab, dass in vielen von Kantonen oder Spitälern angestossenen E-Health­-Projekten die Perspektive der ambulanten Leistungserbringer noch unterberücksichtigt blieb. Freischaffenden Ärztinnen und Ärzten drohte, zwischen Politik und IT eingeklemmt oder gar von der Entwicklung abgehängt zu werden. 2012 startete daher im Kanton St. Gallen mit «Ponte Vecchio» ein explorativer Modellversuch mit Managed-Care-Versicherten und dem Anwendungsfall «Austrittsbericht», bei welchem explizit auf ambulante Leistungserbringer fokussiert wurde. In diesem Rahmen wurde 2014 auch eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die klären sollte, welche Daten denn «behandlungsrelevant» sind (beim Austrittsbericht z. B. Wundberichte) – eine Frage, die uns auch heute noch beim EPD beschäftigt [7].

Eine Nasenlänge voraus wurde in der Romandie zur gleichen Zeit das bereits ambitiösere Pilotprojekt «e-toile» überführt in «MonDossierMedical». Heute bietet die Universität Genf für Ärztinnen und Ärzte bereits eine postgraduale Weiterbildung mit Masterabschluss in Medizininformatik an.

 

Von «Ponte Vecchio» zur AD Swiss

Das Versuchslabor «Ponte Vecchio» sollte auch zeigen, ob die ärzteeigene HIN in der Lage sei, eine E-Health-Basisinfrastruktur für die freie Ärzteschaft zu betreiben. Dass es eine solche brauchte, war und ist unbestritten, da entsprechende Investitionen von Einzel- oder Gruppenpraxen nicht allein gestemmt werden können [8]. Das Fazit aus «Ponte Vecchio», dass auch HIN eine solche Infrastruktur nicht ohne Partner aus dem Boden stampfen konnte, mündete schliesslich in die Gründung der AD Swiss mit dem Ziel, selbstbestimmt die ambulanten Leistungserbringer an der digitalen Zukunft teilhaben zu lassen.

Ebenfalls 2014 konstituierte sich auf Initiative der FMH die Interprofessionelle Arbeitsgruppe Elektronisches Patientendossier (IPAG EPD), nachdem die Erkenntnis gereift war, dass man sich nicht auf die technische Umsetzung verlassen wollte und man die Notwendigkeit erkannte, einen breit abgestützten fachlichen Input zum EPD leisten zu müssen. Die IPAG hat es sich zur Aufgabe gemacht, im Bereich E-Health die Bedürfnisse der unterschiedlichen Berufsgruppen aus acht Verbänden zu koordinieren, zu bündeln und mit gemeinsam getragenen Lösungen einen Beitrag zu einer nutzen-
orientierten Einführung des EPD zu leisten. Dies durchaus mit Erfolg, wie etwa die Berichte zu eMedikation und eToC (Transition of Care) zeigen, die Ende 2015 an eHealth Suisse übergeben wurden [9].

Die Ärzteschaft kann und muss ­mitgestalten

Die genannten Beispiele (nebst vielen anderen) zeigen, dass die Ärzteschaft – sei es allein oder mit Partnern – massgeblich Einfluss nehmen kann. Das gilt ebenso für ambulante Leistungserbringer. Auch für freischaffende Ärztinnen und Ärzte ist eine Teilnahme am EPD daher – auch wenn vorderhand noch freiwillig – von Beginn weg möglich. Denn eine Teilnahme bringt ihnen nicht nur den damit verbundenen Wissensvorsprung, sondern eben auch die Möglichkeit der Mitgestaltung.

Wo Anwendungsfälle (z. B. eMediplan, eRezept) noch zu wenig an der Realität der praxisärztlichen Tätigkeit orientiert sind, arbeiten bereits heute Gremien aus Leistungserbringern und Primärsystemanbietern wie der entsprechende Arbeitskreis der AD Swiss an der Vereinfachung durch integrierte Anbindungen [10]. Darüber hinaus steht mit der AD Swiss EPD Gemeinschaft eine Gemeinschaft bereit, die einen niederschwelligen und kostengünstigen Zugang zum EPD und hilfreiche Zusatzdienste bietet. Die Gemeinschaft befindet sich derzeit wie alle (Stamm-)Gemeinschaften im Zertifizierungsprozess. Parallel dazu wird bspw. gerade die Brücke zur Romandie gebaut, sodass einer Zusammenarbeit der AD Swiss mit den Stammgemeinschaften nichts im Weg steht.

Unserer Ansicht nach können gerade Ärztinnen und Ärzte – auch im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten und als deren Vertrauenspersonen – zu einer treibenden Kraft im Bereich E-Health werden, indem sie sich das EPD und/oder die komplementären «Zusatzdienste» als Instrument der ärztlichen Tätigkeit aneignen und die Entwicklung aus fachlicher Perspektive in die richtige Richtung lenken. Ob das EPD dereinst ein Erfolg wird, weiss niemand. Das Rad «E-Health» lässt sich jedoch nicht zurückdrehen. Die Ärzteschaft hat hier und jetzt die Chance, diese Entwicklung in ihrem Sinne zu gestalten.

 

Literatur

1 Yvonne Gilli: Verzögerung als Chance. Schweizerische Ärztezeitung 2020;101(36):1056 (DOI: https://doi.org/10.4414/saez.2020.19184)

2 Der Zweckartikel des EPDG nennt neben Behandlungsqualität, Patientensicherheit und Effizienz explizit die Förderung der «Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten»: Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) vom 19. Juni 2015 (Stand am 15. April 2020) (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20111795/index.html)

3 Tania Weng-Bornholt, Urs Zanoni et al.: Whitepaper «Gesundheitskompetenz und das elektronische Patientendossier: Wie Stammgemeinschaften ein bürgernahes und nutzenorientiertes EPD fördern können». Aarau 2019 (https://www.e-health-suisse.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/2019/D/190527_Gesundheitskompetenz-EPD_Whitepaper_d.pdf)

4 Strategie eHealth Schweiz 2.0 2018 –2022. Ziele und Massnahmen von Bund und Kantonen zur Verbreitung des elektronischen Patientendossiers sowie zur Koordination der Digitalisierung rund um das elektronische Patientendossier. Bern 2018 (https://www.e-health-suisse.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/2018/D/181214_Strategie-eHealth-Suisse-2.0_d.pdf)

5 Die vom Gesetzgeber festgelegten Minimalanforderungen beziehen sich auf einen portalbasierten Zugang, d. h. eine Website. Dem gegenüber steht der Bedarf des Gesundheitspersonals einer Tiefenintegration mit den bestehenden Primärsystemen.

6 https://www.patientendossier.ch/de/gesundheitsfachpersonen/informationen/haeufige-fragen/was-kostet-das-epd (abgerufen am 29.09.2020)

7 Yvonne Gilli: Die Ärzteschaft in der EPD-Haftungsfalle? Schweizerische Ärztezeitung 2019;100(48):1600 (https://saez.ch/article/doi/saez.2019.18444)

8 Urs Stoffel: Für eine digitale Zukunft der Gemeinschaft der Ärztinnen und Ärzte. Schweizerische Ärztezeitung. 2014;95(33):1171 (DOI: https://doi.org/10.4414/saez.2014.02896)

9 Gert Printzen: IPAG – Interprofessionelle Zusammenarbeit auch im Jahr des Affen. Schweizerische Ärztezeitung 2016;97(02):45 (DOI: https://doi.org/10.4414/saez.2016.04350)

10 Die AD Swiss Community (ADSC) ist ein Zusammenschluss technischer, medizinischer und administrativer Dienstleister und Leistungserbringer. Der Verein versteht sich als Inkubator für die Umsetzung praktikabler Digitalisierungsvorhaben (https://www.ad-swiss.ch/verein-ad-swiss-community/).

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17.09.2020: Elektronisches Patientendossier: Der Zentralvorstand der FMH empfiehlt Ärztinnen und Ärzten den Anschluss an die «AD Swiss EPD Gemeinschaft»
Ärztinnen und Ärzte, die am elektronischen Patientendossier EPD teilnehmen möchten, müssen sich einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anschliessen. Die FMH empfiehlt ihren Mitgliedern den Anschluss an die ärzteeigene «AD Swiss EPD Gemeinschaft».

Ende 2019 haben die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, die Health Info Net AG HIN und die Ärztekasse die «AD Swiss EPD-Gemeinschaft» gegründet. Dies ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten nun, sich einer ärzteeigenen EPD-Gemeinschaft anzuschliessen.

Niederschwelliger Zugang und hilfreiche Zusatzdienste

Der Zugang zum EPD erfolgt bei der «AD Swiss EPD Gemeinschaft» über eine den Vorgaben des EPD entsprechende HIN-Identität. Weil ein Grossteil der Ärzteschaft bereits über eine HIN-Identität verfügt, können Ärztinnen und Ärzte so mit besonders geringem Aufwand auf das EPD zugreifen.

Neben der Kompatibilität zum EPD, welche durch die «AD Swiss EPD Gemeinschaft» ermöglicht wird, entwickelt die «AD Swiss EPD Gemeinschaft» weitere nutzenbringende Zusatzdienste, wie zum Beispiel ein elektronisches Rezept, das beim Anschluss an die «AD Swiss EPD Gemeinschaft» ebenfalls genutzt werden kann.

Grosse Mitgestaltungsmöglichkeiten zu tiefen Kosten

Da die FMH sowohl an der HIN AG wie auch an der AD Swiss Net AG beteiligt ist, entstehen für die Ärzteschaft grosse Mitgestaltungsmöglichkeiten. Die Dienstleistungen der «AD Swiss EPD Gemeinschaft» können ausserdem sehr kostengünstig angeboten werden.

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Geschützt: 14.09.2021: Das EPD wird Realität – jetzt handeln

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